Hier sind alle wichtigen Informationen und Fragen rund um die Thematik der Pension übersichtlich zusammengefasst und erklärt. Es gibt nämlich einiges, was im Zusammenhang mit der Pension steht, was es zu wissen gilt. Darunter fallen Informationen, wie etwa ab wann man in Pension gehen kann, was es steuerlich zu beachten gilt oder auch wie sich die Höhe der Pension bemisst.
Inhaltsverzeichnis
Pensionsrechner
Jetzt Höhe und Antrittsalter der Pension berechnen:
Das Ergebnis basiert nicht auf echten Berechnungen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit!
* Jahresbetrag laut Mitteilung Ihres Pensionsversicherungsträgers
Pensionshöhe berechnen
So berechnet man die Pensionshöhe in Österreich:
- Wähle dein Geschlecht aus.
- Trage dein Geburtsdatum ein.
- Trage die Kontogutschrift ein.
- Trage ein monatliches Netto-Einkommen ein.
- Klicke auf "berechnen".
Alle Informationen und Fragen rund um das Thema Pension in Österreich finden Sie hier:
Pensionskonto
Seit Anfang des Jahres 2014 werden die Pensionshöhen in Österreich nur noch mittels des Pensionskontos errechnet. Dies betrifft alle Personen, die nach dem 01.01.1955 geboren worden sind. Sie erhalten eine Kontogutschrift auf dem Pensionskonto. Damit soll erreicht werden, dass die Menschen rund 80% des Gehalts auch in der Pension erhalten können und ihren Lebensstandard kaum bis gar nicht ändern oder vermindern müssen. Hier werden jährlich 1,78% der Beitragsgrundlage gutgeschrieben. In weiterer Folge werden die Teilgutschriften aufaddiert und eine Gesamtgutschrift ergibt sich daraus. Im Anschluss wird das Ergebnis durch 14 geteilt, um die Höhe der Bruttopension einer Person bestimmen zu können.
Die Höhe der Alterspension berechnen
Die Höhe der Alterspension errechnet sich anhand der besten 348 Beitragsmonate. Anbei findet sich ein Beispiel, welches zum besseren Verständnis beitragen soll.
Nehmen wir an, es handelt sich um einen Mann, der am 01.01.1960 geboren wurde. Er hat am heutigen Tag eine Gutschrift von 15.000 Euro auf seinem Pensionskonto. Er verdient rund 2.000 Euro pro Monat. Das würde bedeuten, dass er aus heutiger Sicht eine Pension von 1.016 Euro monatlich bekommen würde.
Pensionsanspruch
Je nach Geschlecht ist das Eintrittsalter in die Pension unterschiedlich vorgesehen. So ist bei Frauen die Vollendung des 60. Lebensjahres das grundsätzliche Pensionseintrittsalter, bei Männern hingegen nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab dem Jahre 2024 wird das Eintrittsalter der Frauen in die Pension jedoch schrittweise an das der Männer angepasst. Dies soll mit dem 01.01.2014 beginnen und pro Jahr wird das Eintrittsalter der Frauen folglich um ein halbes Jahr erhöht. Jede Person, die genügend Versicherungszeiten nachweisen kann, hat grundsätzlich auch Anspruch auf eine Pension. Des Weiteren muss das Pensionsantrittsalter erreicht werden. Auch Kindererziehungszeiten, die Ausbildung und das Bundesheer bzw. der Zivildienst werden in der Regel angerechnet.
Eine Gesetzesänderung im Jahre 2005 unterteilt bezüglich der Mindestversicherungszeit, damit man das Recht auf eine Pension hat. Im Endeffekt kommt es bei den zwei unterschiedlichen Regelungen nur auf das Geburtsdatum der jeweiligen Person an. All jene Menschen, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden, müssen 15 Monate, also 180 Monate pflichtversichert gewesen sein bzw. mit anderen Worten einer Beschäftigung, die beitragspflichtig ist, nachgegangen sein. Pro Kind werden bis zu 24 Monaten als Kindererziehungszeit angerechnet, Voraussetzung hierfür ist jedoch der Bezug von Kindererziehungsgeld. Aber auch, wenn man 180 Monate freiwillig in die Versicherung einbezahlt hat, so ist dies zulässig. Ein Anspruch entsteht überdies auch dann, wenn man gesamt 300 Monate Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen hat.
Bei der Berechnung der Pensionshöhe werden bei all jenen, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden, Vergleichsrechnungen hinzugezogen. Dies soll dazu dienen, damit durch die Gesetzesänderung keine Verluste entstehen. Es gibt sogenannte Verlustdeckel, die etwa 2017 8,25% betrugen – bis zum Jahre 2024 soll dieser auf 10% angehoben werden.
Menschen, die nach dem 01.01.1955 geboren wurden, unterliegen einer anderen Regelung im Hinblick auf Versicherungszeiten. Diese müssen nämlich 180 Versicherungsmonate vorweisen – 84 davon müssen jedoch mindestens im Zuge einer Erwerbstätigkeit entstanden sein. Zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten wird hier jedoch keine Unterscheidung vorgenommen. Es gibt aber hingegen eine Unterteilung hinsichtlich der Versicherungszeiten. So unterscheidet man etwa die Zeit der Erwerbstätigkeit, diese der freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung und Zeiten der Teilversicherung.
Bei der Berechnung der Pensionshöhe nach diesem System wird zunächst eine Summe aller Beitragsgrundlagen gebildet. Das Ergebnis wird im Anschluss mit 1,78% multipliziert. Diesen Betrag nennt man auch Teilgutschrift. Diese wird dann in Folge jährlich aufgewertet und addiert. Die Summe aus allen Teilgutschriften wird auch Gesamtgutschrift genannt. Will man in Folge dessen also die Bruttopension errechnen, so teilt man die Gesamtgutschrift durch 14.
Pensionsantrag
Man kann grundsätzlich bei der in dem Staat des Wohnortes zuständigen Pensionsversicherung einen Antrag auf Pension stellen. Dieser wird dann in weiterer Folge an den zuständigen Versicherungsträger weitergegeben. Das Stellen eines Antrages kann man mittels Ausfüllens eines Antragsformulars bewerkstelligen.
Verschiedene Arten von Pensionen in Österreich
Es gibt viele verschiedene Arten von Pensionen in Österreich. Dazu zählt man etwa:
- die Alterspension
- die vorzeitige Alterspension
- die Schwerarbeiterpension
- die Berufsunfähigkeitspension
- die Invaliditätspension
- die Witwenpension
- die Erwerbsunfähigkeitspension
Korridorpension
Die bekannteste Pensionsart ist jedoch die sogenannte Korridorpension. Diese wurde im Zuge einer Erneuerung des Pensionsgesetzes im Jahre 2005 eingeführt. Man kann grundsätzlich ab der Vollendung des 62. Lebensjahres eine Korridorpension antreten. Für Frauen ist es seit 2008 möglich, diese in Anspruch zu nehmen – davor war es für diese möglich, jünger als 62 Jahre in Pension zu gehen. Auch hier müssen die Mindestzahl an Versicherungsmonaten nachgewiesen werden, ferner darf keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bestehen. Außerdem darf man keiner selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, bei der die monatlichen Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Ein weiteres Kriterium für den Anspruch auf die Korridorpension ist, dass man nicht mehr als 4.290,32 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat bezieht.
Des Weiteres unterscheidet man zwischen der sogenannten Brutto- und Nettopension. Denn auch bei Pensionen werden in Österreich Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen. Der Beitrag für die Pensionsversicherung entfällt bei der Pension natürlich. Um die Nettopension zu errechnen, zieht man die Bruttopension heran und zieht die aktuellen Krankenversicherungsbeiträge und die fällige Lohnsteuer ab.
Pensionsvorsorge
Es kann nicht schaden, wenn man sich privat um eine Pensionsvorsorge kümmert. So kann man sich durch eigenes Sparen gewährleisten, dass man in der Pension keine Abstriche bezogen auf den Lebensstil machen muss. Es empfiehlt sich, mit der privaten Pensionsvorsorge so früh wie möglich zu beginnen, dies ist bereits aber einer monatlichen Zahlung eines geringen Betrages möglich. Man spart über die Jahre hinweg einen größeren Betrag an und bekommt dann zusätzlich zur staatlichen Pension auch eine private Pension in Form einer Rente ausbezahlt. Zusammen kann es durchaus sein, dass man genau so viel bekommt, wie man verdient hat. Am besten ist es, sich dies durchzurechnen oder von einem Spezialisten beraten zu lassen.
Autor: Daniel Herndler