Einkommensteuer: Alle Informationen zur Einkommensteuer in Österreich, die Einkommensteuertabelle und einen Online-Rechner finden Sie hier!
Informieren Sie sich darüber, wie viel Steuern Sie auf Ihr Einkommen jährlich oder monatlich an das Finanzamt Österreich zu entrichten haben!
Inhaltsverzeichnis
Einkommensteuerrechner
Alle Angaben sind ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit!
Einkommensteuer
zur Einkommensteuertabelle“Nichts ist so sicher, wie der Tod und die Steuer.” Und tatsächlich ist das Steuergesetz in Österreich so lückenlos ausgearbeitet, dass sich niemand dem Fiskus entziehen kann. Aus gutem Grund – bestreitet der Staat doch durch diese Einnahmen seinen Unterhalt und kann entsprechende Ausgaben für alle erforderlichen Projekte tätigen. Wenngleich so manche Ausgabe vom Steuerzahler auch als unsinnig empfunden wird, stellt dieses System dennoch den Grundpfeiler der finanziellen Basis des gesamten Staatsgefüges dar. Doch was ist die Einkommensteuer eigentlich, wer muss sie zahlen und was für Regeln werden bei ihrer Berechnung genutzt?
Was ist die Einkommensteuer?
Als Einkommensteuer wird jener Betrag bezeichnet, der aufgrund der Höhe des Einkommens berechnet und dann an den Staat abgeführt wird. Hierzu muss die Steuererklärung eingereicht werden, die alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und diverse Aspekte berücksichtigt, bei denen keine Steuerpflicht besteht und somit Absetzungen möglich sind.
Steuerpflichtig ist in Österreich jede natürliche Person, die ihren Hauptwohnsitz im Inland hat und Einkünfte bezieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus dem Ausland oder dem Inland stammen. Dies wird als unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet, wobei diese nicht für jeden gilt.
Personen, die keinen inländischen Wohnsitz besitzen, aber dennoch Einkünfte in Österreich beziehen, sind nur beschränkt steuerpflichtig, was aber Nachteile mit sich bringt. So werden bei einer beschränkt steuerpflichtigen Person nicht alle persönlichen Lebensumstände berücksichtigt und sie kann auch keinen Gebrauch von steuerfreien Existenzminimum mit einem Freibetrag in Höhe von 11.000 Euro machen. Zu diesem Zweck kann allerdings die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden, wenn sich aus den Lebensumständen ergibt, dass ein Großteil der Gesamteinnahmen in Österreich erzielt und auch dort auch die Lebenshaltungskosten bestritten werden müssen.
Wer muss die Steuer bezahlen?
Im Grunde sind alle natürlichen Personen in Österreich diesem Gesetz unterworfen. Auch bei Arbeitnehmern handelt es sich um unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Zwar wird hier das Gehalt bereits durch die Lohnsteuer versteuert, allerdings müssen in der Steuererklärung dann weitere Zusatzeinkünfte angegeben werden. Diese unterliegen dann der normalen Steuerpflicht und müssen entsprechend an das Finanzamt gemeldet werden.
Einnahmen im Sinne der Einkommensteuer stellen dabei das Gehalt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Gewerbebetrieben, Einnahmen aus Miete oder Pacht, Einnahmen aus Kapitalvermögen und auch alle sonstigen Einkünfte dar, die nicht definitiv als Schenkung gekennzeichnet sind. Auch Lotterien und Gewinne aus anderen Glücksspielen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wobei bei einigen Angeboten zum Beispiel die Wettsteuer entrichtet werden muss.
Die Einkommensteuer müssen aber nicht nur alle Selbstständigen und Arbeitnehmer zahlen, auch Gesellschaften und juristische Personen unterliegen der entsprechenden Pflicht. So wird zum Beispiel bei einer GbR zuerst das Gesamteinkommen des Unternehmens besteuert. Erst danach wird das Einkommen der jeweiligen Einzelpersonen gemäß ihrem Anteil an der Gesellschaft von der Steuer erfasst. Bei einer GmbH muss nicht die Einkommensteuer, sondern das Äquivalent, die Körperschaftssteuer entrichtet werden. Erst danach muss das Geld nochmals mittels des Kapitalertragssteuerabzuges bei jeder Einzelperson versteuert werden.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Ein viel umfangreichere Frage ist, wie den nun die Einkommensteuer berechnet wird? Hierzu sind die Regelungen für den normalen Bürger nur schwer zu verstehen, weshalb unzählige Menschen sich auch den Luxus eines Steuerberaters gönnen.
In den Grundsätzen ist die Berechnung der Einkommensteuer aber recht leicht zu verstehen. Jeder Selbstständige und jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung ausfüllen. In dieser sind neben den persönlichen Daten auch Angaben über die Geschäftsaktivitäten zu machen. Der wichtigste Teil ist dabei der Teil, der über das Einkommen Auskunft gibt. Hier müssen alle Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten aufgeführt werden. Dabei kann eine Person durchaus mehrere Einkommensarten aufweisen.
So kann ein Arbeitnehmer durchaus auch noch Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit beziehen oder sogar noch Kapitalerträge erhalten, wenn er zum Beispiel kleine Geschäfte an der Börse tätigt. Dabei unterliegen alle Einkommensarten ihrer eigenen Steuerhöhe und Berechnungsgrundlage, sodass sich die Steuersätze bei den einzelnen Beträgen durchaus unterscheiden.
Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
Für die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine Einnahme-Überschuss-Rechnung durchgeführt werden. Diese wird von den meisten Selbstständigen und auch Kleinunternehmen sowie vielen mittelständischen Firmen genutzt. Eine Bilanzierung wird dabei eher bei Gesellschaften und GmbHs durchgeführt, da hier, das Einkommen nach der Körperschaftssteuer versteuert wird.
Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt. Aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich dann der Gewinn, also jener Betrag, der der Steuerpflicht unterliegt. Allerdings muss es sich hier nicht um die endgültigen Angaben handeln.
Absetzbare Summen
Bei der Steuer können diverse Beträge abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass diese nicht der Steuerpflicht unterliegen und somit nicht in die Berechnung einfließen.
Zu diesen Beträgen gehören zum Beispiel Werbungskosten, also das Geld, dass für die Erhaltung und den Erwerb von Einnahmen aufgewendet wird. Diese können per Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden und werden dann steuerlich erstattet. Hierbei findet eine Verrechnung mit der zu zahlenden Steuer statt. Sollte der Betrag aller Verrechnungen die Summe der zu zahlenden Steuern übersteigen, kann es auch zu einer Steuererstattung kommen.
Absetzbar sind auch der Kinderfreibetrag sowie Sonderausgaben und besondere Belastungen. Zudem können auch Kosten wie betriebliche Fahrten mit dem Fahrzeug, die Nebenkosten des Geldverkehrs und auch Telefon- und Internetgebühren von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Geschäftsausgaben, die zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet werden können.
Die Berechnung der Einkommensteuer
Die eigentliche Berechnung der Einkommensteuer erfolgt dann nach Abzug aller Absetzungen in Bezug auf das Einkommen. Dieses wird nach dem aktuelle geltenden Steuersatz erfasst und anhand diesen die zu zahlende Steuer berechnet. Sollten nun die Absetzungsbeträge und die Erstattungen die Höhe der zu zahlenden Steuer übersteigen, kann es auch zu der bereits erwähnten Steuerrückzahlung kommen.
Die Steuer ist dann an das Verrechnungskonto des zuständigen Finanzamtes zu überweisen. Die Höhe der Steuer wird dem Steuerpflichtigen im sogenannten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt, der in der Regel sechs Wochen nach der Steuererklärung erreicht.
Einkommensteuertabelle
Alle Einkommensteuerklassen und Steuersätze für Österreich finden Sie hier in dieser Tabelle. Alle Angaben in Euro.
Einkommen (€) | Grenzsteuersatz |
11.000 und weniger | 0 % |
mehr als 11.000 bis 18.000 | 20 % |
mehr als 18.000 bis 31.000 | 32,5 % |
mehr als 31.000 bis 60.000 | 42 % |
mehr als 60.000 bis 90.000 | 48 % |
mehr als 90.000 bis 1.000.000 | 50 % |
mehr als 1.000.000 | 55 % |
Einkommensteuerbescheid – Steuererklärung
Eine Einkommensteuererklärung muss gemacht werden
- wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit nachgehen und ein Einkommen haben, das höher ist als 11.000 Euro.
- wenn das Gesamteinkommen höher ist als 12.000 Euro.
- wenn Sie Einkünfte aus einem Betrieb erhalten und die Einkommen daraus höher sind als 11.000 Euro.
- wenn Sie vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen.
Sie können die Einkommensteuererklärung im Internet über FinanzOnline machen. Bis zum 30. Juni des Folgejahres haben Sie dafür Zeit. Wenn Sie kein Internetzugang haben, können Sie die Steuererklärung auch auf Papier machen und beim Finanzamt einreichen. Es werden dafür folgende Formulare benötigt E1 und E1a.
Höhe der Einkommensteuer
Wie hoch maximal die Einkommensteuer ausfallen darf, zeigen die Zahlen an. Es stellt sich die Frage: Wie werden die Einkommen in Österreich berechnet?
- Wer ein jährliches Einkommen von 11.000 Euro bis 25.000 Euro hat bezahlt 35,5 Prozent
- Wer ein jährliches Einkommen von 25.000 Euro bis 60.000 Euro hat bezahlt 43,2 Prozent
- Wer ein jährliches Einkommen von über 60.000 Euro hat bezahlt 50 Prozent
Im Internet finden Sie ein großes Angebot von Lohnsteuerrechner, nun brauchen Sie bloß den Betrag Ihre Einkünfte in den Rechner eingeben, dann erhalten Sie genau diesen Betrag, den Sie als Lohnsteuer zu bezahlen haben.
Autor: Daniel Herndler