Das sogenannte Existenzminimum ist jener Geldbetrag, der dem Arbeitnehmer trotz Pfändung als Einkommen übrigbleibt. Zur Kalkulation des Existenzminimums werden Lohnpfändungstabellen herangezogen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes und werden jedes Jahr angepasst.
Ausgehend vom Nettogehalt ist der unpfändbare Betrag aus der entsprechenden Spalte herauszulesen, die der entsprechenden Anzahl an Unterhaltspflichtigen entspricht. Dabei ist die a-Tabelle zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer Sonderzahlungen erhält. Die b-Tabelle ist zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen erhält. Die c-Tabelle ist für Beendigungsansprüche zu verwenden. Zur Kalkulation des Existenzminimums gibt es Lohnpfändungstabellen, die ich jeweils nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz richten und jedes Jahr angepasst werden.
Hierbei muss man sehr vorsichtig vorgehen, da zwischen Monatstabellen, Wochentabellen und Tagestabellen unterschieden wird.
Inhaltsverzeichnis
- Die Unterhaltspfändungen
- Wann ist überhaupt eine Gehaltspfändung möglich?
- Der Arbeitgeber als Drittschuldner
- Wie läuft die Gehaltspfändung in Österreich ab?
- Wie hoch ist das derzeitige Existenzminimum?
- Ist das Krankengeld pfändbar?
- Wie viel Gehalt darf gepfändet werden?
- Pfändungen unterhalb des Existenzminimums in Österreich
- Welches Geld kann eigentlich gepfändet werden?
- Wie wird das Existenzminimum berechnet?
- Was ist die Drittschuldnererklärung?
- Wie ist die Rangordnung bei mehreren Gläubigern?
- Wie erfolgt eine Pfändung bei Sonderzahlungen?
- Welche Exekutionsarten gibt es?
- Häufige Fragen zum Thema Existenzminimums und Gehaltspfändung in Österreich:
Die Unterhaltspfändungen
Beim Arbeitnehmer verbleibt im Falle der Unterhaltsexekution ein geringeres Existenzminimum als bei anderen Exekutionen. Darüber hinaus werden dem Arbeitnehmer für die Person, für die Exekution durchgeführt wird, weder Unterhaltsgrundbeträge noch Unterhaltssteigerungsbeträge zugebilligt. Der Gläubiger ist dementsprechend bei der Lohnpfändung nicht als Unterhaltsberechtigter angesetzt.
Wann ist überhaupt eine Gehaltspfändung möglich?
Für eine Gehaltspfändung bei Arbeitnehmern gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. Die gesetzlichen Rechts-Grundlagen für die Pfändung werden in der sogenannten Exekutionsordnung festgehalten, diese kann man übers digitale Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufen.
Der Arbeitgeber als Drittschuldner
Für Dienstgeber als Drittschuldner gibt es auf der Internetseite justiz.gv.at eine übersichtliche Broschüre, die man sich downloaden kann. Auf dieser Seite findet man auch die gültige und aktuelle Tabelle zum Thema Existenzminium. In dieser Tabelle kann jeder für sich herauslesen, wie viel Geld nach einer Gehaltspfändung übrigbleibt.
Wie läuft die Gehaltspfändung in Österreich ab?
Damit überhaupt erst eine Gehaltspfändung durchgeführt werden darf, muss vom Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht ein Antrag gestellt werden und dieser muss vom Gericht bewilligt werden. Eine Prüfung durch einen Exekutionstitel erfolgt nicht. Nach einer Prüfung wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin über die Maßnahmen informiert.
Wie hoch ist das derzeitige Existenzminimum?
Das Existenzminium bei einer Lohnpfändung liegt bei Gläubigern bei 933 Euro, sollte eine Exekution im Namen eines Unterhaltsgläubigers erfolgen, liegt das Minimum bei 699,75 Euro.
Der Freibetrag, beziehungsweise der nicht pfändbare Betrag, entspricht dem Existenzminium. Die geltenden Grenzen werden jedes Jahr von Neuem angepasst. Jedes Einkommen, welches über 1.088 Euro, also auch Arbeitslosengeld oder Bezüge vom AMS, können gepfändet werden. Bei einer Unterhaltsexekution sind auch diese Beträge niedriger.
Ist das Krankengeld pfändbar?
Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich zunächst die Exekutionsordnung genauer ansehen. Darin findet man unter dem Punkt § 290a Exekutionsordnung beschränkt pfändbare Forderungen alle beschränkt pfändbare Forderungen.
Im Grunde genommen gilt bei einer Pfändung das jeweilige Existenzminimum als feste Grenze.
Wie viel Gehalt darf gepfändet werden?
Auch hier muss man einen Blick in die Gehaltspfändungstabelle werfen, um das jeweilige und aktuelle Existenzminimum zu finden. Hier kann man sich informieren, allerdings muss man unterscheiden, ob es sich um eine normale Forderung oder um Forderungen aus Unterhaltszahlungen geht.
Der Online-Pfändungsrechner als Berechnungshilfe
Für eine Orientierung der Pfändungshöhe sollte man einen Online-Pfändungsrechner verwenden. Dieser Rechner kann auf dieser Seite kostenlos verwendet werden. Als Angaben sind das Nettoeinkommen, Sonderzahlungen, Unterhaltspflichten und das relevante Jahr anzugeben. Anhand dieses Rechners kann eine Berechnung des Existenzminimums durchgeführt werden.
Pfändungen unterhalb des Existenzminimums in Österreich
Eine Pfändung unter diesem Minimum ist nur bei Pfändungen von Unterhaltsgläubigern möglich, dann kann die Pfändung bis zu 25 Prozent unter dem Minimum durchgeführt werden. Das ist von der individuellen Situation abhängig. Bargeld darf vom Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Allerdings nur das Bargeld, welches das geltende Existenzminimum überschreitet.
Welches Geld kann eigentlich gepfändet werden?
Der Umfang der pfändbaren Einkommensbestandteile ist sehr umfangreich. So kann neben Bargeld auch „Einkommen“, wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, als zu pfändendes Einkommen gelten.
Die Pfändung kann nicht durchgeführt werden, wenn es sich beim Einkommen um Beihilfen, zum Beispiel Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, oder Aufwandsentschädigungen für einen tatsächlichen Aufwand handelt. Tagesdiäten sind zum Beispiel nicht pfändbar. Mögliche Zulagen, zum Beispiel Gefahrenzulage, werden nicht berücksichtigt.
Wie wird das Existenzminimum berechnet?
Für die pfändbaren Einkommen werden alle Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis herangezogen. Dieses richtet sich stets nach dem jeweiligen Nettoeinkommen, wodurch das Existenzminimum nicht für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in gleicher Höhe anzuwenden ist. Zudem erfolgt jedes Jahr eine Anpassung an den Ausgleichs-Zulagenrichtsatz.
Als Grundlage für die Kalkulation des Existenzminimums dient das Bruttoeinkommen pro Monat, inklusive Prämien, Überstunden, Zulagen, etc.
Davon kommt anschließend in Abzug der Anteil des Dienstnehmers zur Sozialversicherung, die nicht pfändbaren Forderungen, die Lohnsteuer, die Betriebsratsumlagen, der Gewerkschaftsbeitrag und die Beiträge, die nach dem betrieblichen Selbstständigen- sowie Mitarbeiter-Vorsorgegesetz abgeführt werden müssen.
Sobald alle Abzüge abgerechnet wurden, entsteht der Nettobetrag. Dieser Betrag wird abgerundet, sodass der Betrag durch 20 Euro geteilt werden kann. Bei einer wöchentlichen Auszahlung muss der Betrag durch fünf Euro geteilt werden und bei einer täglichen Auszahlung durch einen Euro.
Was ist die Drittschuldnererklärung?
Als Arbeitgeber ist man in Österreich dazu verpflichtet, innerhalb vier Wochen nachdem die Gläubigerin bzw. der Gläubiger die Information zu Lohnpfändung erhalten hat, ist eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Diese Erklärung kann man an das Bezirksgericht und an den Gläubiger übermittelt werden.
Wie ist die Rangordnung bei mehreren Gläubigern?
Wenn mehrere Gläubiger einen entsprechenden Antrag auf die Gehaltspfändung gestellt haben, ist es entscheidend, wie die Rangfolge ist. Zuerst erfolgt eine Zahlung an den Gläubiger, der den Antrag als Erster eingereicht hat. Sobald die Pfändung durch den Gläubiger eingestellt wird, erfolgt die weitere Auszahlung an den nächsten Gläubiger. Das führt schlussendlich dazu, dass der Dienstgeber eine Rangliste und Protokoll führen muss.
Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um einen Unterhaltsgläubiger handelt, dabei darf die Grenze um 25 Prozent unterschritten werden. Dementsprechend erfolgt an diesen ebenfalls eine Zahlung, wenn er/sie nicht den ersten Rang in der Rangordnung besetzt.
Wie erfolgt eine Pfändung bei Sonderzahlungen?
Es ist zu beachten, dass das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in dem jeweiligen Monat, in dem es ausbezahlt wird, nicht zum Einkommen gezählt werden. Um die Pfändbarkeit berechnen zu können, muss gesondert kalkuliert werden, wie hoch der pfändbare Anteil der Sonderzahlung ist.
Welche Exekutionsarten gibt es?
Eine Alternative zur Pfändung des Gehalts ist die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände zu pfänden. Diese ist als sogenannte Fahrnisexekution bekannt. Neben beweglichen Gegenständen können auch Gebäude oder Grundstücke exekutiert werden. Das kann im Endeffekt zur Zwangsversteigerung führen.
Häufige Fragen zum Thema Existenzminimums und Gehaltspfändung in Österreich:
Warum erfolgt überhaupt eine Gehaltspfändung?
Eine Gehaltspfändung kommt nicht aus dem heiteren Himmel, sondern meist, nachdem ein Schuldner mehrere Mahnungen geschickt wurden und Inkassounternehmen versucht haben, die Schulden einzutreiben. Wenn diese Maßnahmen nicht von Erfolg gekrönt waren, wird die Gehaltspfändung nach einem Antrag vom Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht erfolgen.
Was bleibt bei der Gehaltspfändung?
Im Normalfall bleibt vom Einkommen das jeweils geltende Existenzminimum. Sollte ein Unterhaltsgläubiger auftreten, kann ebenfalls eine Pfändung unterhalb dieser Grenze erfolgen.
Was kann man gegen eine Gehaltspfändung machen?
Wenn man bereits in der schwierigen Situation sein, ist es entscheidend, sich richtig und ausreichend zu informieren. Für die Beratung stehen Rechtsanwälte und/oder Schuldnerberatungsstellen mit Rat und Tat zur Seite. Neben einem Vergleich kann auch eine Privatinsolvenz ein möglicher Ausweg für das Problem sein.
Quellen:
- https://www.foerderportal.at
- https://www.justiz.gv.at/home/buergerservice/publikationen/arbeitgeber-als-drittschuldner—informationsbroschuere-und-existenzminimumtabellen~149.de.html
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Berechnung_des_Existenzminimums.html
- https://www.finanz.at/news/existenzminimum-261/
Autor: Daniel Herndler