Lastschriftverfahren – Tipps und Infos zu SEPA – Einzugsermächtigung widerrufen

SEPA / Lastschrift: Alle Informationen zur Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto finden Sie hier online!


SEPA / Lastschriftverfahren: Alle Informationen zur Einzugsermächtigung für das Bankkonto beziehungsweise die Bankverbindung, Wissenswertes und wie man es kündigen oder widerrufen kann finden Sie hier!

Einzugsermächtigung für das Konto (SEPA-Lastschriftverfahren)

Im März des Jahres 2000 beschloss der Europäische Rat , Europa zu einem dynamischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln. 1999 konnten EU-Bürger bereits mit dem Euro in Buchgeldform bezahlen und 2002 dann auch bar. Im Jahre 2008 wurde die SEPA-Überweisung eingeführt, 2009 trat die SEPA-Lastschrift in Kraft und 2012 zusätzlich die neuen Lastschriftbedingungen. Das SEPA-Lastschriftverfahren bezeichnet das bargeldlose Lastschriftverfahren, welches von den Banken international angeboten wird. Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger zum Einzug eines Betrages vom Girokonto des Inhabers. Der Zahlungsempfänger erteilt seiner kontoführenden Bank den Auftrag, das geforderte Geld abzubuchen.

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area (deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Wozu wird das SEPA-Lastschriftmandat benötigt?

Mit der SEPA-Umstellung ist es möglich, Einzugsermächtigungen über die Landesgrenzen hinaus, in 33 Staaten zu erteilen. Es muss sich nicht mehr darum gekümmert werden, dass Fristen eingehalten werden müssen. Eine Lastschrift kann zudem innerhalb von 6 Wochen rückgängig gemacht werden. Das SEPA-Lastschriftverfahren bringt dem Verbraucher auch mehr Sicherheit. Wohingegen es früher möglich war, dass durch das alte Bankeinzugsverfahren, jedermann große Summen von einer anderen Person abziehen konnte, wenn erstere nur im Besitz der Kontodaten waren, so gehören diese Missbräuche durch die Einführung des neuen SEPA-Standards der Vergangenheit an.

Worauf ist zu achten?

Durch das Lastschriftverfahren wird aus der Einzugsermächtigung eine Holschuld. Das hat für die Beteiligten zur Folge, dass der Gläubiger in der Verpflichtung steht, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen. Bei einer Versäumnis des Lastschrifteinzuges seitens des Gläubigers z.B. des Vermieters, gelangt der Mieter deshalb nicht in Verzug. Selbst, wenn der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt das Geld nicht auf seinem Girokonto zur Verfügung haben sollte, entsteht für den Mieter kein Nachteil. Juristisch gesehen, stellt eine Einzugsermächtigung keinen Auftrag an eine kontoführende Bank dar, lediglich eine Berechtigung für den Zahlungsempfänger, in dem Fall für den Vermieter. Der Kontoinhaber muss zudem einem Lastschrifteinzug zustimmen. Die Wirksamkeit einer Einzugsermächtigung kann formlos geschehen. Dies kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

Die Vorteile für Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige

Die Vorteile für den Zahlungsempfänger liegen darin, dass er einen einfachen und bezüglich der Kosten effizienten Weg zum Einziehen von Geldern hat. Der Empfänger entscheidet, wann er das genaue Datum des Einzuges festlegt. Der Empfänger hat auch die Sicherheit, dass die Zahlung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes stattfindet. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass zurückgegebene, erstattete oder zurückgewiesene Einzüge sowie Rückrechnungen automatisiert bearbeitet werden. Eine Senkung von Verwaltungskosten und eine Verbesserung der Sicherheit durch digitale Signaturen zur Unterzeichnung von Mandaten ist ebenfalls ein wesentlicher Vorteil.

Die Vorteile für den Zahlungspflichtigen ergeben sich dadurch, dass dieser ein einfaches Mittel zur Begleichung von Rechnungen hat, ohne dabei die Konsequenzen bei einer verspäteten Zahlung fürchten zu müssen. Zudem hat er die Möglichkeit, ein SEPA Mandat vollelektronisch oder auf Papier zu unterzeichnen. Innerhalb von 8 Wochen, kann ab dem Datum der Belastung, ein unkompliziertes und schnelles Erstattungsverfahren genutzt werden.

Die Nachteile

Die wesentlichen Nachteile der Einzugsermächtigung über das SEPA-Lastschriftmandat sind recht übersichtlich. Dennoch, muss derjenige, von dessen Girokonto ein falscher Betrag abgezogen worden ist, mit dem Zahlungsempfänger umständlich in Kontakt treten, um den Fehler zu korrigieren. Es geschieht zudem keine Prüfung durch eine Bank, ob eine Lastschrift überhaupt gerechtfertigt ist. Außerdem muss das Konto zur Zeit der Belastung gedeckt sein, damit die Lastschrift nicht zurückgebucht werden muss und somit keine Folgekosten entstehen.

Kündigung und Widerruf einer Einzugsermächtigung

Wer eine Einzugsermächtigung kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Der Widerruf muss im Gegensatz zum SEPA-Mandat schriftlich erfolgen. Die Kündigung ist an keine Fristen gebunden. Es ist vorteilhaft, die Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein zu versenden. Folgende Angaben müssen in einem Widerruf-Schreiben enthalten sein: Name sowie Anschrift des Vertragspartners, eigene Anschrift mit Namen, Datum und Ort, sämtliche Identifikationsnummern und abschließend die handschriftliche Unterschrift.

Der Vertrag bleibt auch nach einer Kündigung des Lastmandates bestehen. Fällige Beträge sind weiterhin zu überweisen. Dies kann in Form eines Dauerauftrages stattfinden. In manchen Fällen, kann der Vertragspartner auf eine Einzugsermächtigung bestehen. Wenn nach einer Kündigung eines SEPA-Mandates weiterhin Geld abgezogen werden sollte, kann dieses innerhalb von 13 Wochen bei der Bank zurückgefordert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Beträge, welche per Lastschriftmandat abgebucht worden sind, mit einer 8-wöchigen Frist ohne explizite Gründe zurückbuchen zu lassen. Für genauere Informationen kann auf der Webseite www.sepastop.eu weiterrecherchiert werden.

Sollte das bisherige Referenzkonto gekündigt werden und ein neues eröffnet werden, ist es von Vorteil, dass Konto erst dann zu kündigen, wenn alle Buchungen erfolgt sind. Dadurch werden Unannehmlichkeiten in Form von Mahngebühren vermieden. Es ist notwendig, allen Vertragspartnern die Einzugsermächtigungen für das neue Konto zu erteilen. Im Internet treten viele in eine Abo-Falle. Hier muss die Vertragspartei sofort darüber informiert werden, dass die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen werden soll. Anschließend können bereits abgebuchte Geldbeträge über Onlinebanking zurückgeholt werden. Die Rückbuchung ist auch über die eigene Bank möglich, allerdings nur für die letzten 6 Wochen. Beim Kündigen eines Vertrages macht es Sinn, gleichzeitig die Einzugsermächtigung zu kündigen, was bei seriösen Unternehmen aber meist nicht nötig ist.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.oenb.at.

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