Arbeitnehmerveranlagung: Alle Informationen zum Lohnsteuerausgleich, Unterlagen und Formulare zur Durchführung und weitere wichtige Tipps, um den Steuerausgleich beim Finanzamt zu beantragen, finden Sie hier!
Steuerzahler entrichten jeden Monat die notwendigen Abgaben. Das Finanzamt schert sich nicht die Hand kräftig aufzuhalten. Der Steuerzahler hat die Möglichkeit direkt nach dem Jahreswechsel einen Teil vom Finanzamt zurückzufordern. Konkret sprechen wir vom Lohnsteuerausgleich, der unter anderem Arbeitnehmerveranlagung genannt wird. Dies ist eine schnelle und einfache Art der Steuererklärung. Wir zeigen nun, wie Sie diesen beantragen können und auf was Sie achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich
Wie oben erläutert, ist dies eine einfache Art der Steuererklärung. Die Steuern können von Verbrauchern, den Steuerzahlern, zurückgefordert werden, die nicht selbstständig arbeiten und einer Arbeit nachgehen.
Mehr Steuern kann der Staat nicht verlangen. Für den Steuerzahler ist der Lohnsteuerausgleich somit ein Gewinn. Unterschieden wird hierbei in Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Wenn der Steuerzahler mehr als ein Bezug erhalten hat, greift hier die Pflichtveranlagung. In einfacher Sprache heißt dies, dass der Steuerzahler mehr als eine Arbeit hat und dies egal ob selbstständig oder nicht.
Eine Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen ist nicht verpflichtend für diejenigen, die einer normalen Arbeit nachgehen, allerdings ist es zu empfehlen. Die Steuerlast sinkt dadurch, dass Kosten eingefordert werden können. Im weiteren Verlauf dieses Ratgebers werden wir Sie mit weiteren Tipps versorgen, damit einer lukrativen Steuererklärung nichts mehr im Wege steht.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Seit 2017 gibt es in Österreich auch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Hierbei wird unter bestimmten Voraussetzungen für jeden Arbeitnehmer selbstständig vom Finanzamt ein Lohnsteuerausgleich durchgeführt, sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuerausgleich/#antragslose_arbeitnehmerveranlagung.
Wie führt man die Arbeitnehmerveranlagung durch?
Die Prozesse wurden in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht. Dies ist vor allem für den Steuerzahler ein Vorteil. Von Hand erledigt heute kaum noch ein Mensch seine Steuererklärung. In Österreich ist es seit 2003 möglich die Steuererklärung ganz bequem online zu erledigen über die Plattform FinanzOnline (Mehr Infos zur Online Steuererklärung https://www.bmf.gv.at/egovernment/fon/fuer-buerger/Buerger-Einstiegsinformation.html).
Formular
Ein wichtiger Vorteil für den Steuerzahler ist hier, dass er direkt errechnen kann was bei einer Veranlagung für ihn herausspringt. Der Aufwand für die Arbeitnehmerveranlagung ist hier äußerst gering. Wichtig ist das Formular L1. Dies ist die Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung für das jeweilige Jahr, für die man die Erklärung abgeben möchte.
Für Steuerzahler, die den Weg online nicht gehen möchten und sich mit dem Formular auskennen, kann das Formular L1 kostenlos im nächsten Finanzamt erworben werden. Dieses muss dann handschriftlich ausgefüllt werden.
Ein wertvoller Tipp: Die Arbeitnehmerveranlagung können Sie auch noch bis zu 5 Jahre rückwirkend geltend machen.
Lohnt sich ein Steuerausgleich beim Finanzamt?
Der Aufwand lohnt sich generell immer, denn pro Jahr stellt das österreichische Finanzministerium für Rückzahlungen ca. 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Von kleinen Eurobeträgen bis hin zu mehreren Tausend Euro kann dabei für Sie alles herausspringen. Dafür ist wirklich nur ein geringer Aufwand zu erledigen.
Für eine online Erklärung benötigt man durchschnittlich nicht mehr als 10 Minuten. Dies hängt allerdings von der Anzahl der Kosten, die man geltend machen möchte, ab.
Worauf beim Ausfüllen der Formulare geachtet werden muss!
Zu aller erst ist zu verstehen, dass der Vorgang simpel gehalten wurde. Allerdings gibt es einige Bereiche, die man genau beachten und betrachten sollte. In der Regel sollte das Ausfüllen schnell erledigt sein.
Einige Faktoren, wie zum Beispiel Weiterbildungen oder die Pendlerpauschale, benötigen eine genaue Auseinandersetzung mit diesem Thema. Auf diesem Ratgeber können Sie bei ihrer Erklärung zurückgreifen. Außerdem gibt es eLearning Programme zur Lohnsteuererklärung. Das Bundesministerium hat auf ihrer Seite einen ausführlichen Leitfaden der Schritt für Schritt erklärt, wie eine Steuererklärung erstellt wird.
In diesem Ratgeber kann aber nicht auf alle Details eingegangen werden, da der Umfang sonst den Rahmen des Ratgebers sprengen würde. Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen sind aber die detaillierten Informationen reichlich zu finden.
Des Weiteren können Sie sich im Steuerbuch, welches jährlich neu aufgelegt wird, informieren über die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese können jedes Jahr sich verändern was eine Anschaffung des Steuerbuch sinnvoll macht.
Darüber hinaus hat die Arbeiterkammer einen Leitfaden verfasst, worauf Sie zurückgreifen können. Die Investition rentiert sich am Ende auf jeden Fall. Haben Sie sich einmal richtig und ausgiebig informiert, können Sie jedes Jahr einfach und erfolgreich Ihre Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung: Geld vom Finanzamt zurückbekommen!
Besondere Umstände tragen dazu bei, dass der Steuerzahler davon noch mehr profitieren kann. Eine Garantie dafür, dass die Kasse klingeln wird, sind sogenannte Steuerabsetzungsposten. Mit Vorteilen rechnen können Familien oder Alleinerziehende Eltern mit Kindern, Menschen die Pensionisten betreuen, Menschen die monatliche Fahrkosten haben oder Menschen mit geringem Einkommen.
Von Arbeitgebern werden einige Posten nicht berücksichtigt und Sie erhalten vorerst keinerlei steuerliche Vorzüge. Wie zum Beispiel der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, die Pendlerpauschale oder den Absatzbetrag für geringe Einkommen. Auch wer verschiedene Einkünfte in unterschiedlicher Höhe über das Jahr verteilt hat, wie beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder andersherum von Teilzeit in Vollzeit, profitiert am Ende ordentlich davon.
Nun zeigen wir Ihnen die besten Tipps, wie Sie am meisten davon profitieren können.
Sonderausgaben geltend machen
Im Formular L1 beschäftigt sich ein großer Teil mit Sonderausgaben. Der Bau eines Hauses oder deren Renovierung sind zum Beispiel hohe finanzielle Belastungen und um diese hohen finanziellen Belastungen geht es meistens.
Ebenfalls in den Bereich der Sonderausgaben fallen Kosten für einen Steuerberater, Spenden, Kirchenbeiträge und Versicherungsprämien. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Grenzen. Kosten für einen Steuerberater können in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Dahingegen können Kirchenbeiträge bis maximal 400 Euro geltend gemacht werden. Die Rückvergütung fällt in diesem Bereich allerdings mager aus, da hohe Kosten der einzelnen Leistungen entstehen können. Oft sind in diesem Bereich nicht mehr als einige Hundert Euro zurückzuholen.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind, ebenso wie Sonderausgaben, jene Aufwendungen, die zum Erhalt der Lebensführung notwendig sind. Zahnspangen fallen ebenfalls unter außergewöhnliche Belastungen und können daher ebenfalls geltend gemacht werden. Reichen Sie die Kosten der Zahnspange des vergangenen Jahres daher ebenfalls ein!
Werbungskosten geltend machen
Die vom Steuerzahler übernommenen Ausgaben, welche nicht durch das Unternehmen getragen werden, gibt es in jedem Job. Genau diese Sonderausgaben bezeichnet man als Werbungskosten. Die Pauschale in diesem Bereich beträgt aktuell 132 Euro. Der Verbraucher braucht hierzu keine Angaben zu machen, da der Betrag automatisch geltend gemacht wird.
Computer / Handy steuerlich absetzen
Es gilt zu vermerken, wenn der Betrag übertroffen wird. Darunter fallen Kosten für Handygebühren, Aus- und Fortbildungskosten, Internet Gebühren, Computer, Arbeitskleidung oder Literatur. Einige Bereiche werden über viele Jahre hinweg geltend gemacht. Ein klassisches Beispiel ist ein Computer oder Laptop. Auf 40 Prozent beläuft sich hier der Privatanteil. Damit können 60 Prozent geltend gemacht werden der Kosten. Dies trifft auf das Handy zu. Hier wird eine Nutzungsdauer bestimmt. Zum Beispiel zwei Jahre. Hier lässt sich die Absetzung dann über zwei Jahre verteilen.
Kosten für Aus- und Weiterbildung
Dies ist ein äußerst komplizierter Bereich. Hier gilt eine sehr wichtige Voraussetzung. Die Aus- oder Fortbildung muss in einem verwandten oder ähnlichen Beruf stattfinden. Ausnahme ist eine umfassende Schulung.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Kosten geltend gemacht werden:
- Unterlagen
- Fahrtkosten
- Arbeitsmittel
- Tag- und Übernachtungsgeld (falls die Aus- oder Fortbildung nicht vor Ort stattfindet)
- Kurskosten
Die Auszahlung
Die Lohnsteuergutschrift wird entweder direkt auf Ihr Bankkonto oder aber auf Ihr Steuerkonto beim Finanzamt überwiesen. Sollte die Summe auf Ihr Steuerkonto zugeschrieben werden, können Sie die Auszahlung auf Ihr Bankkonto direkt beim Finanzamt oder im Internet auf FinanzOnline beantragen.
Eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) lohnt sich also fast immer. Selbst für wenige Euro lohnt es sich, da der Aufwand relativ gering ist. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt oder der Arbeiterkammer.
Berechnen Sie jetzt Ihre Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, sowie Ihr Brutto- und Netto-Gehalt online:
Mehr Informationen zum Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) in Österreich finden Sie u.a. auf der Website des Finanzamts oder Finanzministeriums.
Mehr dazu finden Sie auch in diesem YouTube Video mit Tipps und Anleitungen!
Autor: Daniel Herndler